Tempo 30 für die Flughafenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1570
Betreff:
Tempo 30 für die Flughafenstraße
Bei dem angesprochenen Straßenabschnitt der Flughafenstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und S-Bahnhof-Sportfeld handelt es sich um einen völlig gradlinigen Straßenabschnitt mit baulich angelegtem Seitenstreifen und Gehweg, der eine durchgängige, ca. 2 Meter breite, Fußwegverbindung zwischen dem Bahnhof Sportfeld und der Commerzbank-Arena herstellt.
Die durchgängige Fahrbahnbreite von 5,60 Meter ermöglicht auch gemäß geltender Vorschrift (RASt 06) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h einen gefahrlosen Begegnungsverkehr LKW/PKW.
Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist hier nicht zu erkennen.
Aus diesen Gründen kann der Anregung leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2010OFOF 1104/5Tempo 30 für die FlughafenstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 20. August 2010OMOM 4437Tempo 30 für die FlughafenstraßeDirektanregung
- 2. Dezember 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1570Tempo 30 für die FlughafenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab