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Fußgänger- und Fahrradweg entlang des Eschersheimer Friedhofs durch eine Bahnunterführung hindurch zur Dreihäusergasse und im Bereich Zaunstraße in Richtung Lachweg

Vorlagentyp: STMagistrat
4 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1567

Betreff:

Fußgänger- und Fahrradweg entlang des Eschersheimer Friedhofs durch eine Bahnunterführung hindurch zur Dreihäusergasse und im Bereich Zaunstraße in Richtung Lachweg

Die Unterhaltung des Fuß- und Radweges liegt in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat hat veranlasst, dass im Rahmen laufender Unterhaltungsmaßnahmen das überhängende Grün noch im Dezember 2010 zurückgeschnitten wird.

Die Deutsche Bahn AG wurde auf die beschriebenen Mängel hingewiesen und gebeten, diese zu beheben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2010OMOM 4734Fußgänger- und Fahrradweg entlang des Eschersheimer Friedhofs durch eine Bahnunterführung hindurch zur Dreihäusergasse und im Bereich Zaunstraße in Richtung LachwegDirektanregung
  2. 4. November 2010OFOF 1327/9Fußgänger- und Fahrradweg entlang des Eschersheimer Friedhofs, durch eine Bahnunterführung hindurch zur Dreihäusergasse und im Bereich Zaunstraße in Richtung LachwegOrtsbeiratsantrag · FDP, CDU
  3. 2. Dezember 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 4 Wochen
    STST 1567Fußgänger- und Fahrradweg entlang des Eschersheimer Friedhofs durch eine Bahnunterführung hindurch zur Dreihäusergasse und im Bereich Zaunstraße in Richtung Lachweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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