Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564
Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Bei der Schwarzbachstraße handelt es sich um eine gepflasterte Altstadtstraße ohne Gehweg mit einer Gesamtbreite von circa 4,20 Metern. Hier ist es notwendig, das gesetzliche Haltverbot zusätzlich zu beschildern. Die Installation von Pollern müsste auf einem Abschnitt von 60 Metern beidseitig erfolgen. Fahrzeugführende würden in der Folge in den anliegenden ebenso engen Gassen der Altstadt parken. Das Problem würde sich verlagern und vergrößern, da auch dortige Anliegerinnen und Anlieger Poller fordern würden. Das Worstcase-Szenario ist eine flächendenkende Abpollerung Alt-Schwanheims sowie unzulässig abgestellte Fahrzeuge im Bereich von Einfahrten. Rücksichtsloses und bewusstes Falschparken lässt sich trotz absoluten Haltverbots erfahrungsgemäß nicht durch die Installation von Pollern verhindern. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2018OFOF 674/6Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über SchwarzbachstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2018OMOM 3102Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über SchwarzbachstraßeDirektanregung
- 10. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1564Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über SchwarzbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab