Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied
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Werner-Bockelmann-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt?15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nied: Haifischzähne (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Werner-Bockelmann-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1557
Betreff: Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied Vorläufige Stellungnahme: Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) ein bestimmtes Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen erforderlich. Deshalb wird zunächst eine Verkehrszählung außerhalb der Schulferien durchgeführt. Nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse erfolgt eine abschließende Stellungnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2014OFOF 1088/6Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in NiedOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2014OMOM 3390Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in NiedDirektanregung
- 12. Dezember 2014Sie sind hierSTST 1557Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in NiedStellungnahme
- 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 514Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab