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Fragen zum historischen Restaurant 'Zum Storch'

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass es derzeit keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse für die Wiedereröffnung des historischen Restaurants 'Zum Storch' gibt. Zudem wird die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH aktiv, um die Eigentümer zu kontaktieren und die Reaktivierung des Gastronomieangebots zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Saalgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Wiedereröffnung sind derzeit nicht erkennbar.

Das historische Restaurant 'Zum Storch' in der Saalgasse 5 befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. 2024 kam es zu einer Kontaktaufnahme mit dem Magistrat. Es fand ein Ortstermin mit dem Pächter statt, bei dem die grundsätzlichen Sanierungsmöglichkeiten der Innenräume denkmalrechtlich erörtert wurden. Seitdem haben keine weiteren Gespräche mit dem Denkmalamt stattgefunden. Eine erneute Kontaktaufnahme seitens des Pächters ist bis heute nicht erfolgt.

Der Magistrat hat daraufhin die Liegenschaft im Rahmen einer Baukontrolle überprüft. Die durchgeführten Sanierungsarbeiten und Erhaltungsmaßnahmen waren nicht baugenehmigungspflichtig und wurden mit dem Denkmalamt abgestimmt. Baurechtsverstöße oder bauliche Mängel wurden dabei nicht festgestellt, sodass sich kein weiterer Handlungsbedarf für den Magistrat ergab.

Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wird Kontakt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Erbengemeinschaften der Liegenschaft aufnehmen, um die zuständigen Eigentümerstrukturen zu identifizieren und den aktuellen Sachstand zur betreffenden Gastronomiefläche zu erfragen. Sofern von den Eigentümern gewünscht, unterstützt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Reaktivierung der Fläche sowie der Erörterung weiterer Handlungsoptionen.

Ein 'zeitlicher Fahrplan' zur Wiedereröffnung ist dem Magistrat nicht bekannt. Eine mögliche Wiedereröffnung liegt in der Entscheidung des Eigentümers und Betreibers.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1409 — Anfrage vom 24. Februar 2026.

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