Poller vor der Hagenstraße 15
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat die Absicherung des Gehweges vor der Hagenstraße 15 angeregt. Der Magistrat erklärt, dass diese Maßnahme grundsätzlich möglich ist, jedoch nicht notwendig für die Verkehrssicherheit. Ein Antrag muss beim zuständigen Baubezirk gestellt werden, und die Kosten trägt der Antragsteller.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat angeregte Absicherung des Gehweges ist generell möglich. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Maßnahme, die nötig ist, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten beziehungsweise Gefahren zu vermeiden. Für eine solche Absicherung muss daher ein Antrag beim Baubezirk Nord/Ost des Amts für Straßenbau und Erschließung gestellt werden. Die Kosten sind dabei von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu tragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2021OFOF 10/4Poller vor der Hagenstraße 15Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2021OMOM 87Poller vor der Hagenstraße 15Direktanregung
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1555Poller vor der Hagenstraße 15Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab