Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553
Betreff:
Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule
Wie in der Anregung zutreffend festgestellt, wird die genannte Örtlichkeit bewusst rechtswidrig beparkt. Der Magistrat wird im Rahmen der Streifentätigkeit der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit deshalb die Überwachung in diesem Bereich intensivieren und geht davon aus, dass sich die angesprochene Problematik bereits dadurch beseitigen lässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2010OFOF 392/12Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2010OMOM 4563Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der SchuleDirektanregung
- 23. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1553Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab