Defekte Fenster des Wasserturms Eschersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Eigentümer des Wasserturms aufgefordert, die defekten Fenster zu schließen, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Der Eigentümer hat bereits Maßnahmen ergriffen und die Fenster vorübergehend gesichert. Es wird eine nachhaltige Sanierung angestrebt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die defekten Fenster des Wasserturms sind dem Denkmalamt bekannt. Daher wurde der Eigentümer unter Verweis auf die Erhaltungspflicht gemäß § 13 des Hess. Denkmalschutzgesetzes am 11.05.2023 schriftlich aufgefordert, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass alle offenen Fenster und Fensterscheiben fachgerecht geschlossen werden, um weiteren Feuchteeintrag zu verhindern.
Am 07.06.2023 übermittelte der Eigentümer den Denkmalbehörden Nachweisfotos zum erfolgten Verschluss der Fenster. Die defekten Scheiben wurden zunächst mit einem Drahtgeflecht gesichert und dahinter vorerst ein Bretterverschluss angebracht.
Um das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine nachhaltige und substanzsichernde Sanierung zu besprechen, befinden sich derzeit Eigentümer und Denkmalbehörden in der Terminabstimmung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2023OFOF 498/9Defekte Fenster des Wasserturms EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 27. April 2023OMOM 3860Defekte Fenster des Wasserturms EschersheimDirektanregung
- 24. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1549Defekte Fenster des Wasserturms EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab