Linksabbiegen an der Friedberger Warte
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1549
Betreff: Linksabbiegen an der Friedberger Warte Zur Begründung für den Wegfall der früheren Linksabbiegebeziehung aus der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße wird auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337, und die Berichte B 270/1993, B 263/1997, B 711/1995 und B 160/1997 zu dieser Thematik verwiesen. Zwischenzeitlich hat die neue Linksabbiegemöglichkeit an der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße an Bedeutung gewonnen. Es kann nicht mehr festgestellt werden, dass eine nennenswerte Anzahl von Fahrzeugen aus der Homburger Landstraße über den Kreisel auf die nördliche Friedberger Landstraße Richtung Bad Vilbel / A661 fährt. Eine zusätzliche Entlastung für den Kreisverkehr konnte durch die direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Dortelweiler Straße auf den Tegut-Parkplatz erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2011OFOF 53/4Linksabbiegen an der Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2011OMOM 554Linksabbiegen an der Friedberger WarteDirektanregung
- 24. Februar 2012STST 333Linksabbiegen an der Friedberger WarteStellungnahme
- 24. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1549Linksabbiegen an der Friedberger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab