Erweiterung der Grundschule Harheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1548
Betreff: Erweiterung der Grundschule Harheim Die Grundschule Harheim ist vor einigen Jahren auf eine Dreizügigkeit erweitert worden. Das heißt, pro Jahrgang können 75 Schülerinnen und Schüler in drei Klassen aufgenommen werden. Die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder lässt im Zeitraum bis Schuljahr 2023/24 auch unter Berücksichtigung der neuen Wohngebiete eine Überschreitung der Kapazitätsgrenze nicht erwarten. Aufgrund dieser Erkenntnis liegt somit keine Veranlassung zur Erweiterung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2018OFOF 128/14Erweiterung der Grundschule HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. April 2018OMOM 2948Erweiterung der Grundschule HarheimDirektanregung
- 10. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1548Erweiterung der Grundschule HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab