Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1548
Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main Die Korrektur der Tabelle für den Gymnasialzweig der Otto-Hahn-Schule ist mittlerweile erfolgt. Der Teilfortschreibung für ein sechszügiges Gymnasium im Frankfurter Westen wurde im Mai 2015 vom Hessischen Kultusministerium die Genehmigung erteilt. Für den Frankfurter Norden sieht die im Juli 2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ein achtzügiges Gymnasium und eine vierzügige IGS vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2014OFOF 252/15Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2015OAOA 590Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am MainAnregung
- 26. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1548Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab