Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter Ginsterweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1528
Betreff: Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter Ginsterweg Die geltenden Rechtsvorschriften für Kleingartenanlagen sehen die Errichtung von Löschwasserversorgungsanlagen zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung nicht vor. Es dient zur Kenntnis, dass der nächstgelegene Hydrant, der der Feuerwehr im Brandfall zur Löschwasserentnahme zur Verfügung steht, sich im Ginsterweg in Höhe der Hausnummer 2A befindet. Dieser ist nach Ansicht des Magistrats zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung als völlig ausreichend zu betrachten. Es bedarf daher keiner Errichtung eines zusätzlichen Hydranten im verlängerten Ginsterweg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 737/10Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter GinsterwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019OMOM 4570Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter GinsterwegDirektanregung
- 12. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1528Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter GinsterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab