Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1517
Betreff: Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut? Für die Liegenschaft Rümelinstraße 41 - 45 hat der Magistrat am 25.05.2018 eine Baugenehmigung erteilt. U.a. wurde der Abriss des eingeschossigen Bauteils mit Läden genehmigt, an dessen Stelle zwei Einfamilienhäuser errichtet werden sollen. Der mehrgeschossige Bauteil wird um ein Geschoss aufgestockt; die Nutzung der bisherigen Läden im Erdgeschoss wird in Wohnen bzw. freiberufliche Nutzungen geändert. Der Baubeginn wurde zum 09.07.2018 gemeldet. Inzwischen wurde der eingeschossige Ladenteil abgebrochen und die Baugrube zur Errichtung des Kellers der beiden Einfamilienwohnhäuser ausgehoben. Nachdem der bisherige Bauleiter seine Tätigkeit niedergelegt hatte, wurde die Bautätigkeit zunächst eingestellt. Jetzt hat die Bauherrschaft angekündigt, in Kürze eine neue Bauleiterin zu benennen. Der Magistrat geht deshalb davon aus, dass die Bauarbeiten in Kürze fortgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2019OFOF 553/11Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Mai 2019VV 1271Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?Anfrage
- 12. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1517Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab