Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Anregung wird entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird bei Kontrollen gezielt ein Augenmerk auf den genannten Bereich legen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2017OFOF 461/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die BleiweißstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017OMOM 1659Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die BleiweißstraßeDirektanregung
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1513Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die BleiweißstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab