Vorbereitung auf Einbürgerungen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der bevorstehenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermöglichen und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen wird. Es wird erwartet, dass dies zu einer erheblichen Steigerung der Einbürgerungen führt, was einen erhöhten Personalbedarf im Standesamt zur Folge hat.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu o. g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
- Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuleiten. Dem folgt das parlamentarische Verfahren, so dass mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr 2024 zu rechnen ist. Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts werden künftig Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermöglicht und der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht. Die Rechtsänderung wird die Anzahl der Einbürgerungen erheblich steigern. Im Ergebnis ist bei Eintritt der angekündigten Rechtsänderung sofort mit einer explosionsartigen Steigerung der Antragszahlen zu rechnen. Letztlich kann eine dauerhafte Verdopplung der Einbürgerungsverfahren prognostiziert werden. Nach Eintritt der Rechtsänderungen müssen auch viele bereits laufende Einbürgerungsverfahren, durch Anwendung des günstigeren Rechts, umgehend ohne Entlassungsverfahren aus der alten Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung abgeschlossen und entsprechend terminiert werden. Dies hat Auswirkungen für die Fachbereiche Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Namensänderungen im Standesamt. Für die Organisation der Abteilung 34.6 bedeutet dies, dass mit Eintritt der angekündigten Rechtsänderung im Jahr 2024 ein erheblicher Personalbedarf entstehen wird. In den vergangenen Jahren sind die Antragszahlen erheblich gestiegen, dadurch kann schon jetzt eine Erhöhung der Wartezeiten für die Terminvergaben und Antragsbearbeitung verzeichnet werden. In der Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Namensänderungen des Standesamtes Frankfurt am Main werden interessierte Bürgerinnen und Bürger beraten, Einbürgerungsanträge entgegengenommen und an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Genehmigt werden die Anträge vom Regierungspräsidium Darmstadt. Eine Aussage über die beim Regierungspräsidium Darmstadt anhängigen Anträge kann nicht erfolgen. Hier wurden im Hinblick auf die kommende Rechtsänderung 17 neue Stellen geschaffen. Im Standesamt wurden bisher keine neuen Stellen geschaffen. Ein erhöhter Personalbedarf wurde bereits im Februar 2022 geltend gemacht. Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wurde ein Mehrbedarf von 5 Stellen beantragt. Die neuen Herausforderungen werden zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mitarbeitenden führen, die ohne zusätzliche Stellen nicht zu bewältigen sein wird. Ohne zusätzliche Stellen wird es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen.
- Die erforderlichen Stellenmehrbedarfe müssen schnellstmöglich dem Standesamt zur Verfügung gestellt werden.
- Nach der Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mehr Terminvergaben erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2023KAKA 32Vorbereitung auf EinbürgerungenKAV-Anfrage
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 150Vorbereitung auf EinbürgerungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab