Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1508
Betreff: Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindern Die Führung der Radfahrenden im Einmündungsbereich Friedberger Landstraße/Scheffelstraße ist baulich und mittels Markierungen deutlich vorgegeben. Die Radfahrenden, die aus Richtung Norden kommen, werden vor der Einmündung Scheffelstraße auf den Gehweg geführt und mittels Furtmarkierung entweder geradeaus auf der Friedberger Landstraße oder rechts auf der Fahrbahn in die Scheffelstraße geführt. Demnach ist für die rechtsabbiegenden Radfahrenden das Befahren des Gehwegs untersagt, zumal weder Markierungen oder Beschilderungen für eine Erlaubnis vorhanden sind. Es handelt sich hierbei also um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Mit der tendenziell steigenden Anzahl an Radfahrenden geht eine verstärkte Wahrnehmung von Verkehrsverstößen einher. Dem Magistrat ist die Problematik, die durch das ordnungswidrige Verhalten einzelner Radfahrender entsteht, bewusst. Verkehrsverstöße von Radfahrenden, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Straßenverkehrsamts - Verkehrssicherheit im Rahmen ihrer Streifen feststellen, werden nach Möglichkeit geahndet. Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ist allerdings festgelegt, dass das Verwarngeld, das bei Fehlverhalten gegen die Radfahrenden verhängt wird, grundsätzlich 10,00 EUR betragen soll. Ein "Lerneffekt über den Geldbeutel" kann somit nur selten erzielt werden. Daneben werden jährlich Aktionen zum Thema "ordnungswidriges Radfahren" durchgeführt. Bei diesen Aktionen werden nicht nur Verwarnungen gegen Radfahrende ausgestellt, sondern auch aufklärende Gespräche rund um das Thema "Radfahren" geführt. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und die Gefahren, die sich aus Nichteinhaltung dieser ergeben, werden zudem immer wieder in den Medien publik gemacht. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) informiert beispielsweise auf der eigenen Internetseite unter anderem über Vorschriften und Verhaltensregeln, die durch die Radfahrenden eingehalten werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2015OFOF 827/3Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2015OMOM 4367Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindernDirektanregung
- 9. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1508Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab