Abgrenzung von Investitionsmaßnahmen/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets erweitert, um die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen zu ermöglichen. Dies soll die Unterstützung gemeinnütziger Projekte im Ortsbezirk fördern und die Entscheidungskompetenz des Ortsbeirats stärken.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5183 vom 16.10.2014 wurden die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets um "die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen" erweitert und § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main ergänzt. Darin ist geregelt, dass der Ortsbeirat gemäß § 82 Absatz 4 HGO im Rahmen der bereitgestellten Mittel über Maßnahmen im Ortsbezirk entscheidet. Genannt sind unter anderem Standtort- und Gestaltungsfragen sowie Instandsetzung von öffentlichen Sportanlagen, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen, Schulhofgestaltung und -nutzung. Bei Projektmitteln, die durch einen Verein oder eine Initiative beantragt werden (auch wenn sich ein Fachamt beteiligt), handelt es sich bei der Zahlung um eine Zuwendung nach den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen. Diese Zahlung wird auf die Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets angerechnet. Einer Aufhebung der in § 5183 genannten Beschränkung der Zuschussmittel auf die Hälfte des Ortsbeiratsbudgets durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung stehen aus Sicht des Magistrats keine Einwände entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4487 — Direktanregung vom 25. März 2019.