Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Maßnahmen zur Gewährleistung des Infektionsschutzes in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete während der Covid-19-Pandemie. Es wird betont, dass Hygienemaßnahmen und Abstandregeln eingehalten werden müssen, um Infektionen zu vermeiden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.) Zum Stichtag 24.07.2020 913 Personen, 547 Personen mit Fluchthintergrund (Asyl) und 366 Menschen ohne Wohnung.
Zu 2.) In Flüchtlingseinrichtungen gelten die üblichen Abstandregeln bzw. eine Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Diese gilt daher vor allem für gemeinschaftlich genutzte Flächen. Alle Einrichtungen bzw. deren Betreiber sind über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert. In Einzelfällen sind Kontrollen vom Gesundheitsamt erfolgt. Zu 2a) Ein systematisches Screening auf das Coronavirus wird in Gemeinschaftsunterkünften vom Robert Koch-Institut nicht empfohlen. Da keine Erstaufnahme in Frankfurt am Main erfolgt, sondern in Gießen, kommen neu zugewiesene Geflüchtete nie direkt aus Risikoländern. Individuell können nach infektiologischer Einschätzung Tests durchgeführt werden. Zu 2b) Die großen Übergangsunterkünfte in Frankfurt am Main sind derzeit nicht maximal belegt. Wo es möglich war, ist im Zuge der Pandemie die Belegung entzerrt worden. Auch wurden, wo dies möglich war, Räume abgetrennt, die im Bedarfsfall als Isolationszimmer genutzt werden können. Bei den Hotels handelt es sich nicht um Übergangsunterkünfte im klassischen Sinn, auch, wenn die Küche häufig von mehreren Bewohnern gemeinsam genutzt wird. Auch hier gelten Abstandregeln bzw. Maskenpflicht. Bei Einhaltung der Regeln ist der Infektionsschutz gewährleistet. Allerdings halten sich, wie auch sonst in Frankfurt am Main, nicht immer alle an diese Regeln, was in der Konsequenz zu Ansteckungen führen kann. Zu 2c) Ja. Die Betreiber sind dafür verantwortlich. Das Gesundheitsamt berät dazu. Zu 2d) Das ist sehr unterschiedlich. Die Kochgelegenheiten werden meistens von mehreren Personen geteilt. Das ist infektiologisch möglich, solange die Hygieneregeln eingehalten werden. Auch hierzu haben die Betreiber Beratung durch das Gesundheitsamt bekommen. Der öffentliche Personennahverkehr geht wegen der unvermeidlichen größeren Menschendichte mit einem bedeutenderen Infektionsrisiko einher.
Zu 3.) Im Ortsbezirk 2 wurden bislang keine Infektionen durch COVID-19 festgestellt. Das Vorgehen ist klar geregelt und den Unterkunftsbetreibern kommuniziert: Erfassung von Kontaktpersonen, Quarantäne, Testung der Kontaktpersonen.
Zu 4.) Alle Betreiber haben Pandemiekonzepte, die der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge vorliegen. Außerdem wurden den Betreibern die "Empfehlungen des RKI zu Gemeinschaftsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen" übermittelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2020OFOF 1057/2Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. Mai 2020VV 1628Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?Anfrage
- 7. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1500Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab