Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1499
Betreff: Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle Dem Fachamt liegt die schriftliche Zustimmung der Hessen Agentur vor, den Asphaltweg am Tiefpunkt so zu verändern, dass dauerhaft eine Überflutung nicht mehr vorkommen soll. Eine Abstimmung zwischen der Hessen Agentur und dem Fachamt über die genaue Ausführung der Veränderung steht noch aus. Die bauliche Ergänzung zum Überflutungsschutz des Weges soll je nach Witterung Anfang 2015 ausgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2013STST 328Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindernStellungnahme
- 23. August 2014OFOF 372/12Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur BornfloßquelleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2014OMOM 3455Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur BornfloßquelleDirektanregung
- 8. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1499Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur BornfloßquelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab