Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1490
Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Die Altenhöferallee ist in diesem Bereich eine Grundnetz-/Hauptstraße mit Busverkehr, zu deren Anfang und Ende sich Fußgängerüberwege befinden. Zudem existieren beidseitig Schutzstreifen für Radfahrende. Es befinden sich keine Schule und kein Kindergarten in diesem Bereich. Das ansässige Seniorenpflegeheim liegt fußläufig günstig zum Fußgängerüberweg an der Riedbergallee, wodurch die Geschäfte im Riedbergzentrum problemlos und gefahrenfrei erreicht werden können. Gemäß § 3 Abs. 3 Pkt. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Eine Absenkung auf 30 km/h im genannten Abschnitt ist nicht notwendig. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2018OFOF 305/12Tempo-30-Zone auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und RiedbergalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Mai 2018OMOM 3196Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und RiedbergalleeDirektanregung
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1490Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und RiedbergalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab