Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 148
Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Zu 1.: An der betreffenden Kreuzung der Straßen "Nußzeil" und "Hinter den Ulmen" gilt 'Rechts vor Links'. Daher bedarf es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keiner Fahrbahnmarkierung in Form einer 'Haltelinie'. Bei der genannten Haltelinie an der Kreuzung handelt es sich um kaum noch wahrnehmbare Reste von unterbrochenen Haltelinien (Verkehrszeichen VZ 341 StVO). Diese wurden vor Jahren aufgebracht, um die 'Rechts-vor-Links'-Regelung zu verdeutlichen. Allerdings steht dies im Widerspruch zu den bereits angeführten geltenden Vorgaben der StVO. Laut StVO dürfen 'unterbrochene Haltelinien' (VZ 341) nur im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) aufgebracht werden. Aus diesem Grund dürfen die Linien nicht erneuert werden.
Zu 2.: Die Justierung des Verkehrsspiegels nach Angaben der Anregung ist bereits beauftragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2018OFOF 505/9Kreuzung Nußzeil/Hinter den UlmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. September 2018OMOM 3733Kreuzung Nußzeil/Hinter den UlmenDirektanregung
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 148Kreuzung Nußzeil/Hinter den UlmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab