Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und Praunheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 148
Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und Praunheim Die genannten Straßen begrenzen zum Teil den Untersuchungsraum im Nordosten, so dass die westlich und südlich an die genannten Straßen angrenzenden Grundstücke im Untersuchungsbereich liegen. In den Untersuchungsbereich wurden auch auf die am östlichen Rand im Zusammenhang bebauten Gebiete einbezogen, um dort ggf. Maßnahmen zur Anpassung an die vorgesehene Entwicklung, zum Beispiel Wegebeziehungen, Straßenanbindungen etc., durchführen zu können. Die konkreten Maßnahmen werden im Laufe der vorbereitenden Untersuchungen definiert, um anschließend im Rahmen der Entwicklungssatzung deren Flächenbedarfe als Anpassungsgebiete festzulegen - sofern die vorbereitenden Untersuchungen zum Ergebnis gelangt sind, dass die Maßnahme durchgeführt werden kann. Für die Anpassungsgebiete gelten mit einigen Ausnahmen die Vorschriften über die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen §165 ff und die Vorschriften über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §136 ff (zum Beispiel Genehmigungsvorbehalte beim Grundstücksverkehr und bei baulichen Maßnahmen).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2017OFOF 204/8Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2017VV 619Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und PraunheimAnfrage
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 148Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab