Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleiben
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1477
Betreff:
Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleiben
Maßgeblich für die Beurteilung, ob der ehemalige Umleitungslinienweg über die Hafenstraße und die Gutleutstraße dem regulären Linienweg über die Mannheimer Straße vorzuziehen ist, ist die Inanspruchnahme des Angebots durch die Fahrgäste. Es wurden daher Zählungen sowohl vor und als auch während der Umleitung für die gesamte Linie 37 und an der vom Ortsbeirat als wichtiges Ziel genannten Haltestelle in Höhe der Speicherstraße durchgeführt.
Insgesamt ließ sich feststellen, dass während der Umleitung die Fahrgastnachfrage um mehr als 4% (das entspricht rd. 160 Fahrgäste) zurückgegangen ist. Mit hoher Wahrscheinlich liegt dieser Rückgang teilweise darin begründet, dass die hochfrequentierten Haltestellen in der Mannheimer Straße nicht bedient wurden. Zudem war aufgrund der insgesamt verlängerten Fahrzeit die Buslinie weniger attraktiv. Einzelne Fahrgäste haben sicher von der Umleitungsstrecke profitiert. Andererseits mussten Fahrgäste jedoch längere Fußwege zur nächstgelegenen Haltestelle in Kauf nehmen.
Darüber hinaus wurden während der Umleitung Fahrgastzählungen an der Ersatzhaltestelle in der Hafenstraße in Höhe der Speicherstraße (gegenüber dem Lebensmittelmarkt) vorgenommen. Insbesondere wurde darauf Wert gelegt, die Fahrgäste in Richtung der Wurzelsiedlung und dem Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum zu erfassen, denn diese Fahrgastgruppe würde zu den Nutznießern einer geänderten Linienführung gehören. Im Ergebnis haben die durchgeführten Zählungen aber nur eine sehr kleine Fahrgastnachfrage auf der o.g. Verbindung aufgezeigt. In der Summe lag die Nachfrage pro Tag bei lediglich rd. 25 Einsteigern. Dies ist auch im Hinblick auf die Gesamtnachfrage von ca. 2.000 Personen pro Tag und Richtung zu wenig, um eine (teilweise) Linienwegsänderung vorzunehmen. Das gilt nicht zuletzt auch im Vergleich zu den täglich rd. 160 Fahrgästen, die der Linie 37 während der Umleitungszeit verloren gegangen sind.
Der Vorschlag des Ortsbeirates wurde anhand der Zählergebnisse intensiv geprüft. In der Abwägung der Vor- und Nachteile kann jedoch eine Führung der Buslinie 37 über den damaligen Umleitungslinienweg weder für alle Fahrten noch für einzelne Fahrten befürwortet werden.
Schließlich besteht folgende Alternativerbindung:
Am Hauptbahnhof kann direkt an der benachbarten Haltestelle von der Buslinie 37 in die Linie 33 umgestiegen werden. Die Linie 33 verfügt mit der "Zanderstraße“ und dem "Rottweiler Platz“ über zwei Haltestellen in unmittelbarer Nähe zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Speicherstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2010OFOF 599/1Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleibenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Februar 2010OMOM 3933Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleibenDirektanregung
- 17. Mai 2010STST 678Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleibenStellungnahme
- 3. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1477Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab