Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469
Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Die Entscheidung, an welchen Standorten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU). Die Priorität der Standorte liegt auf der Entschärfung besonders unfallträchtiger Bereiche, bei denen eine Geschwindigkeitsübertretung oder Rotlichtübertretung die Unfallursache darstellt und an denen andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht greifen. Dies trifft auf den Bereich am Schwanheimer Ufer zu. Am 20.07.2015 wurde in der Sitzung der Unfallkommission die Einrichtung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen beschlossen. Folgende Standorte wurden, aufgrund der vorliegenden Unfalldaten und Geschwindigkeitsmessungen, ausgewählt. Die Realisierung soll mit der angegebenen Priorität erfolgen: - Fahrtrichtung Schwanheim Richtung Niederrad westlich der BAB A5: Errichtung einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage - Fahrtrichtung Niederrad Auffahrt BAB A5 Richtung Süden: Errichtung einer Rotlichtanlage - Fahrtrichtung Niederrad Richtung Schwanheim westlich der BAB A5: Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Nach derzeitigem Planungsstand werden die Anlagen bis Ende 2016 in Betrieb genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2015OFOF 1103/5Verkehrsüberwachung am Schwanheimer UferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2015OMOM 4248Verkehrsüberwachung am Schwanheimer UferDirektanregung
- 2. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1469Verkehrsüberwachung am Schwanheimer UferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab