Fußgängerüberweg Mainzer Landstraße/Jägerallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2008,ST 1462
Betreff:Fußgängerüberweg Mainzer Landstraße/JägeralleeEin Zurückverlegen der Fußgängerfurt über die Jägerallee wäre mit umfangreichen baulichen und signaltechnischen Arbeiten verbunden.Es müssten eine Anpassung der Bordsteinabsenkung und Pflasterung des Geh- und Radweges, eine Ummarkierung der Furt sowie ein Neuanschluss der Induktionsschleifen vorgenommen werden. Weiterhin wird eine Neuberechnung der Signalzeiten und Einbindung in die Steuerung erforderlich.Gleichwohl wäre eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Maßnahmen an der Furt nicht gewährleistet. Fußgängerfurten, die weit von der Kreuzung abgesetzt sind, bergen die Gefahr in sich, dass die Rechtsabbieger nicht mehr mit querenden Fußgängern oder Radfahrern rechnen.Die Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass die Sicht auf die Furt für die Rechtsabbieger aus der Mainzer Landstraße durch den Böschungsbewuchs stark eingeschränkt ist. Deshalb wird im Bereich der Sichtachse zwischen der Haltelinie vor der Lichtsignalanlage auf der Mainzer Landstraße und dem östlichen Beginn des Fußgängerüberwegs in der Jägerallee der Bewuchs gerodet und mit Bodendeckern bepflanzt, damit ein erneutes Zuwachsen verhindert wird. Ebenfalls wird an der westlichen Seite der Furt ein zusätzliches großes Blinksignal montiert, um die Rechtsabbieger nochmals auf die parallel geführten Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2008OFOF 884/6Fußgängerüberweg Mainzer Landstraße/JägeralleeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 12. August 2008OMOM 2446Fußgängerüberweg Mainzer Landstraße/JägeralleeDirektanregung
- 16. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1462Fußgängerüberweg Mainzer Landstraße/JägeralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab