Müll in den Oberräder Gärten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik von Müllablagerungen in den Oberräder Gärten. Es wurden bereits Maßnahmen zur Beseitigung des Mülls in Auftrag gegeben, und die Untere Naturschutzbehörde prüft weitere naturschutzrechtliche Schritte. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu verbessern und unzulässige Nutzungen zu unterbinden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am 21.07.2020 fand ein Ortstermin in dem in der Anfrage genannten Bereich statt, an dem neben Vertretern des Ortsbeirats auch Mitarbeiterinnen des Umweltamtes teilnahmen. Im Rahmen der Ortsbegehung wurden verschiedene Maßnahmen besprochen. Die Beseitigung der wilden Müllablagerungen entlang der Wege und auf einem brach liegenden Grundstück wurde vom Umweltamt bereits in Auftrag gegeben. Durch die Untere Naturschutzbehörde wird geprüft, inwieweit naturschutzrechtliche Verfahren z.B. zur Beseitigung unzulässiger Bauten oder Einzäunungen eingeleitet werden. Das in der Anregung genannte Areal befindet sich im Außenbereich und in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Die vorgefundenen Nutzungen innerhalb der Gartenanlagen wie zum Beispiel große bauliche Anlagen, Abstellen von Wohn- und Bauwagen, massive Sichtschutzvorrichtungen, gewerbliche Tätigkeiten, Tierhaltungen und Abfallablagerungen sind von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weder genehmigt noch erlaubt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2020OFOF 1634/5Müll in den Oberräder GärtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Mai 2020OMOM 5981Müll in den Oberräder GärtenDirektanregung
- 10. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1448Müll in den Oberräder GärtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab