Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1446
Betreff: Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 Der Magistrat kann berichten, dass es in der Vergangenheit einige wenige Hinweise von Mieterinnen und Mietern auf Instandhaltungsmängel in Wohnungen gegeben hat. In allen Fällen, in denen wohnungsaufsichtlich relevante Mängel bestanden, wurden diese nach Aufforderung durch den Magistrat von der Eigentümerin behoben. Zu den Fluren des Gebäudekomplexes ist mitzuteilen, dass diese teilweise als offene Laubengänge ausgeführt und genehmigt sind. Die zeitweise vorhandene Verglasung, die von der erteilten Baugenehmigung abwich, musste aus Gründen des Brandschutzes zurückgebaut werden. Die Küchen der Wohnungen enthalten zu den Laubengängen hin zu öffnende Fenster. Um die Entrauchung der Wohnungen über die Flure im Brandfall sicherzustellen, dürfen die Laubengänge nicht verschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2014OFOF 813/9Gefahrenabwehr im sogenannten Predigerseminar, Liegenschaft Ginnheimer Landstraße Nr..164180Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2014OMOM 3430Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164180Direktanregung
- 14. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1446Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab