Kleinbuslinie für Unterliederbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1428
Betreff:
Kleinbuslinie für Unterliederbach
Die Verbindung zwischen dem Westen Unterliederbachs und dem Osten des Stadtteils ist mit den Buslinien 50 (über Höchst) und 58 gegeben. Die Buslinie 59 erschließt darüber hinaus die Mitte des Stadtteils einschließlich des Krankenhauses. Zwischen den drei Buslinien bestehen gute Umsteigemöglichkeiten.
Es ist richtig, dass nicht alle möglichen Ziele und alle Straßenzüge Unterliederbachs direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit miteinander verbunden sind. Das Liniennetz und der Fahrplantakt sind jedoch so dicht, dass sowohl der Stadtteil in sich als auch wichtige Ziele außerhalb Unterliederbachs über eine gute Erschließung verfügen.
Es ist dennoch beabsichtigt, Unterliederbach auf eine mögliche ergänzende Buslinie zu überprüfen. Diese Buslinie hätte primär keinen Anspruch auf einen kurzen Linienweg oder auf eine schnelle Verbindung zwischen hochfrequentierten Zielen oder auf einen besonders dichten Takt. Vielmehr könnte sie sich als Ergänzung des derzeitigen Angebots dadurch auszeichnen, dass sie weitere Ziele im Stadtteil anfährt und dadurch eine noch stärkere Netzverdichtung erreicht. Darüber hinaus wäre aber auch in jedem Fall die Anbindung an wichtige Umsteigepunkte (größere Buslinien, S-Bahn oder Straßenbahn) sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2010OFOF 1534/6Kleinbuslinie für UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010VV 1360Kleinbuslinie für UnterliederbachAnfrage
- 3. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1428Kleinbuslinie für UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab