Fußgängerüberweg Weismüllerstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1426
Betreff: Fußgängerüberweg Weismüllerstraße Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich kann an besagter Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl Fußgänger und Kraftfahrzeuge im Stundenmittel. Daher wird zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis kann dann über die Anregung entschieden werden. Ein Ergebnis sollte bis zum Ende des 3. Quartals 2019 vorliegen. Sofern der Fußgängerüberweg eingerichtet wird, muss die Beleuchtung in diesem Bereich angepasst werden. Der Standort der Beleuchtungsmaste wird in Abstimmung mit den erforderlichen Markierungsarbeiten und eventueller Bordsteinabsenkungen festgelegt. Darüber hinaus muss im Vorfeld die Fahrbahndecke teilweise saniert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 343/4Fußgängerüberweg WeismüllerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2019OMOM 4551Fußgängerüberweg WeismüllerstraßeDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierSTST 1426Fußgängerüberweg WeismüllerstraßeStellungnahme
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2292Fußgängerüberweg WeismüllerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab