Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1415
Betreff: Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße Für den Kinderspielplatz in der Deidesheimer Straße liegt bereits eine Planung aus dem Jahr 2012 vor, die damals aufgrund verschiedener weiterer Standortüberlegungen des Ortsbeirates 6 zurückgestellt wurde. Diese sollte aufgrund der langen Zwischenzeit erneut mit dem Ortsbeirat 6 abgestimmt werden. Das Fachamt wurde kürzlich über Pläne einer möglichen anderweitigen Inanspruchnahme der Fläche informiert. Insofern wäre die aktuelle Lage ggf. neu zu beurteilen. Wenn zwischen Ortsbeirat und Fachamt Konsens über die Planungsinhalte erzielt wurde, ist eine Mittelfreigabe über den Magistrat erforderlich, sowie anschließend die Ausschreibung der Arbeiten. Mit einem Baubeginn vor Ort kann frühestens etwa 8 Monate nach Abschluss der Entwurfsplanung gerechnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016OFOF 80/6Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 236Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer StraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1415Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab