Hermannstraße 22 und Oberweg 19
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2008, ST 1405
Betreff:
Hermannstraße 22 und Oberweg 19
Hermannstraße 22:
Für die Aufstockung des Hauses wurde Ende März 2008 die Baugenehmigung erteilt. Die ausgeführten Baumaßnahmen entsprechen der Genehmigung. Das bisher vorhandene Mezzaningeschoss (niedriges Zwischengeschoss) wurde im Rahmen des Bauvorhabens abgetragen. Der Stil des Gebäudes bleibt auch nach der Aufstockung gewahrt, Fensterumrahmungen und der zentrale Balkon werden in der bisherigen Form renoviert.
Oberweg 19:
In der Regel ist die Anbringung einer Wärmedämmung baugenehmigungsfrei. Da die Liegenschaft Oberweg 19 jedoch in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt, war für diese Maßnahme eine Genehmigung erforderlich (siehe hierzu auch den Bericht des Magistrats vom 21.12.2007, B 945), die Anfang des Jahres erteilt wurde. Die bisher vorhandenen Schmuckelemente der Fassade werden nach der Sanierung wiederhergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2008OFOF 505/3Aufstockung des Hauses Hermannstraße 22Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2008VV 725Hermannstraße 22 und Oberweg 19Anfrage
- 1. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1405Hermannstraße 22 und Oberweg 19Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab