Verbindungsweg zwischen Ludwig-Tieck-Straße und dem Weg Am Ginnheimer Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2009, ST 139
Betreff: Verbindungsweg zwischen Ludwig-Tieck-Straße und dem Weg Am Ginnheimer Hang Der in der Ortsbeiratsanregung beschriebene Verbindungsweg ist bereits als Rampe ausgebildet und für den nichtmotorisierten Verkehr barrierefrei nutzbar. Das Fachamt geht davon aus, dass es sich um den Verbindungsweg zwischen der Haeberlinstraße und der Straße Am Ginnheimer Hang handelt. In diesem Bereich ist eine Treppenanlage vorhanden. Der Anregung des Ortsbeirates wird in diesem Fall entsprochen und die gewünschten Laufschienen für Kinderwagen im Rahmen laufender Unterhaltungsmaßnahmen bis spätestens Ende März 2009 gesetzt. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2008OFOF 769/9Verbindungsweg zwischen Ludwig-Tieck-Straße und Weg Am Ginnheimer HangOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2008OMOM 2635Verbindungsweg zwischen Ludwig-Tieck-Straße und dem Weg Am Ginnheimer HangDirektanregung
- 14. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 139Verbindungsweg zwischen Ludwig-Tieck-Straße und dem Weg Am Ginnheimer HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab