Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1398
Betreff: Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße Um die am Verkehr Teilnehmenden auf den abgesenkten Bordstein und auf das bestehende Parkverbot hinzuweisen, wird am westlichen Einmündungsbereich des Grazer Weges in die Wiener Straße ein Parkwinkel markiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2015OFOF 1111/5Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2015OMOM 4252Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener StraßeDirektanregung
- 18. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1398Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab