Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396
Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Anregung wird im Rahmen der straßenrechtlichen und verkehrsrechtlichen Möglichkeiten entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2017OFOF 96/15Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 21. April 2017OMOM 1458Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30Direktanregung
- 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1396Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab