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Fragen zur Bebauung des ehemaligen Wesner-Geländes
Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2010, ST 1390
Betreff:
Fragen zur Bebauung des ehemaligen Wesner-Geländes
Zu
- Laut Stellungnahme der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) hat eine Marktanalyse ergeben, dass die ursprüngliche Planungsabsicht, auf dem genannten Gelände sogenannte Stadthäuser mit Eigentumswohnungen zu errichten, nicht marktfähig sei. Zu
- Die Planung wurde in Abstimmung mit dem Magistrat dahingehend verändert, dass statt der geplanten Stadthäuser Reihenwohnhäuser errichtet werden. Die Errichtung soll in insgesamt drei Bauabschnitten erfolgen. Für den ersten Bauabschnitt (sieben Reihenhäuser) liegt eine Baugenehmigung vor. Zu
- Für die Bebauung auf dem Wesner-Gelände gilt der seit 21.06.1977 rechtsgültige Bebauungsplan SW 6a Nr
- Es handelt sich um ein Mischgebiet; zulässig sind drei Vollgeschosse, die GRZ beträgt 0,3, die GFZ 0,9. Die Baugenehmigung für die Reihenhäuser wurde im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Für die notwendigen Gebäude- und Grenzabstände wurden die Vorschriften der Hessischen Bauordnung herangezogen. Zu
- Für die Reihenhäuser gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Dies bedeutet, dass für jede Wohneinheit ein notwendiger Stellplatz nachzuweisen ist. Für die bereits genehmigten sieben Reihenhäuser werden gemäß Stellplatzsatzung sieben Stellplätze nachgewiesen. Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus sind, wie auch sonst im Stadtgebiet, 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Grundsätzlich sind die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2010OFOF 1553/6Fragen zur Bebauung des ehemaligen Wesner-GeländesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2010VV 1363Fragen zur Bebauung des ehemaligen Wesner-GeländesAnfrage
- 28. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1390Fragen zur Bebauung des ehemaligen Wesner-GeländesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab