Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1387
Betreff: Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen Zum heutigen Stand vor der obergerichtlichen Klärung der weiteren Entwicklungen im Komplex Luftreinhaltung / Fahrverbote ist nicht absehbar, ob die in Rede stehende Strategie einer kordonartigen, gezielten Zuflussregelung durch LSA-Programmierung (im zweiten Schritt dann als umfassende umweltsensitive Verkehrsmanagementstrategie) weiterverfolgt wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Oberste Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Änderung oder veränderte Auslegung der Erlasslage nur dann in Erwägung ziehen wird, wenn diese Maßnahme unter Abwägung von Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit Eingang in die Luftreinhalteplanung des Landes findet. Sollte dieser Fall eintreten, werden seitens des Magistrats natürlich mögliche unerwünschte Effekte planerisch mitbetrachtet und, soweit mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln möglich, vermieden werden. Insgesamt betrachtet würde eine Zuflussregelung natürlich dem Grundsatz "von Innen nach Außen weg" folgen und mithin die Situation auf der Friedberger Landstraße ab Anschlussstelle BAB 661 eher zu entschärfen trachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2019OFOF 670/10Pförtnerampel für den Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2019OMOM 4158Pförtnerampel für den Frankfurter BogenDirektanregung
- 29. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1387Pförtnerampel für den Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab