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Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die Anzahl der Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen in Frankfurt am Main sowie über die Verfahren zur Überprüfung der Staatsbürgerschaft der Ehrenbeamt:innen. Ziel ist es, die Unterstützung für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu verbessern und die Integration zu fördern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Jugend- und Sozialamt beschäftigt derzeit 69 Sozialbezirksvorsteher:innen und rund 300 Sozialpfleger:innen als Ehrenbeamt:innen im Ehrenamtlichen Dienst. Dem Jugend- und Sozialamt wird die Staatsbürgerschaft vor jeder Ernennung der Ehrenbeamt:innen anhand eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis nachgewiesen. Die Angabe der Staatsangehörigkeit in einem Führungszeugnis lässt nicht eindeutig einen eventuell bestehenden Migrationshintergrund erkennen. Demnach kann das Jugend- und Sozialamt keine genauen Angaben zur Anzahl von Ehrenbeamt:innen machen, die einen Migrationshintergrund haben. Gemäß §7 Abs. 1 Nr. 1 (BeamtStG) darf unter anderem nur in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Ehrenbeamt:innen obliegt laut der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen denjenigen Ortsbeiräten, in deren Einzugsgebiet die Ehrenbeamt:innen ihren Wohnsitz haben. Aufträge, Menschen zu unterstützen, werden seitens der Sozialrathäuser, Besonderen Dienste oder der Jobcenter an den Ehrenamtlichen Dienst herangetragen. Dort wird der Hilfebedarf für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen gegebenenfalls sichtbar und es kann gezielt zur Annahme der Unterstützung motiviert werden. Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen stehen Übersetzungsdienste den Behörden zur Verfügung. Gleichwohl können Hilfebedarfe durch die Ehrenbeamt:innen selbst oder durch Mitbürger:innen, Vereine, Gemeinden etc. innerhalb der Sozialbezirke wahrgenommen und kommuniziert werden. Der Ehrenamtliche Dienst hat dabei eine Brückenfunktion zu den Ämtern der Stadt Frankfurt am Main. Die Sozialbezirksvorsteher:innen arbeiten mit einem Team aus Sozialpfleger:innen zusammen und sind weitreichend untereinander sowie mit Institutionen und Vereinen im Stadtteil vernetzt. Kontaktdaten und regelmäßige Sprechstunden der Sozialbezirksvorsteher:innen sind auf Frankfurt.de abzurufen. Dieses Angebot steht allen in Frankfurt am Main lebenden Menschen zur Verfügung. Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen werden kreative Möglichkeiten der Verständigung genutzt, wie z.B. mediale Übersetzungsdienste, gezielte Anfragen nach sprachkundigen Helfern im eigenen regionalen Netzwerk, in Kirchengemeinden und weiteren Institutionen, insbesondere auch dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA), um Menschen in Fragen von Integration und Teilhabe umfassend zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022KAKA 14Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen in Frankfurt am MainKAV-Anfrage
  2. 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1376Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen in Frankfurt am Main
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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