Rolli-Taxen in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Mobilität von Menschen mit schwerer Körperbehinderung in Frankfurt am Main, insbesondere im Hinblick auf Rolli-Taxen. Es wird festgestellt, dass es derzeit nur ein zugelassenes Rolli-Taxi gibt und dass der Beförderungsdienst eine freiwillige Leistung der Stadt ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bereits seit den 1970er Jahren wird in Frankfurt am Main die Mobilität von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung über den Beförderungsdienst mittels regulären Taxen und Spezialfahrzeugen auf Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses gewährleistet. Der Beförderungsdienst ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main und wird prinzipiell unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht. Teilnahmeberechtigt sind Frankfurter:innen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).
Teilnahmeberechtigte, die ständig auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, können durch Beförderungsunternehmen (Fahrdienste) mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen (sogenannten Spezialfahrzeugen) nach Bedarf transportiert werden, ohne dass während der Beförderung der Rollstuhl verlassen werden muss. Aktuell sind ca. 100 dieser Spezialfahrzeuge auf Grundlage von Mietwagenkonzessionen für den Beförderungsdienst in Frankfurt am Main zugelassen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Rolli-Taxen um entsprechend aus- bzw. umgebaute Fahrzeuge, die einer Taxikonzession bedürfen.
Vor diesem Hintergrund wird zur Anfrage wie folgt Stellung genommen:
Zu
- Soweit dem Magistrat bekannt, gibt es in Frankfurt am Main derzeit ein zugelassenes Rolli-Taxi. Zu
- Hierüber hat der Magistrat keine Kenntnis. Zu
- Hierüber hat der Magistrat keine Kenntnis. Zu
- Hierüber hat der Magistrat keine Kenntnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022KAKA 18Rolli-Taxen in Frankfurt am MainKAV-Anfrage
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1375Rolli-Taxen in Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab