Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird die Erhaltung typischer Gebäude im östlichen Nordend thematisiert. Es wird auf die städtebaulichen Erhaltungssatzungen verwiesen, die den Schutz bestimmter Gebäude und deren kulturellen Wert sicherstellen sollen. Die Prüfung von denkmalwürdigen Objekten liegt beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Baumweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Baumweg per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Die drei angefragten Liegenschaften befinden sich im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungssatzung E42 (Nordend II) und der Milieuschutz-Erhaltungssatzung E56 (Nordend-Süd). Durch Zielsetzung dieser Satzung, "[...] soll die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erhalten werden." In der Satzung wird Bezug auf die "Landhauskultur" in der "vorstädtischen Gartenzone" im frühen und mittleren 19. Jahrhundert genommen und auf bauliche Charakteristika entsprechender Gebäude verwiesen. Darüber hinaus zeigt die Satzung auf einer Karte (siehe Anlage 1.1) besonders erhaltenswerte Gebäude sowie Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen. Das Gebäude Julius-Heyman-Straße 12 ist gem. § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz bereits als Einzelkulturdenkmal erfasst. Zu a) Bei der Liegenschaft Baumweg 12 handelt es sich um das Apfelweinlokal "Zur Schönen Müllerin". In der Erhaltungssatzung wird es nicht als erhaltenswert aufgeführt. Sollte das Gebäude für erhaltens- oder schützenswert erachtet werden, könnte es in der Karte entsprechend aufgenommen werden. Im Jahr 2018 wurde ein Abbruchantrag gestellt, der allerdings aufgrund der Milieuschutzsatzung abgelehnt wurde. Seither sind bei der Bauaufsicht keine weiteren Bauabsichten bekannt. Der Bebauungsplan lässt hier jedoch eine viergeschossige Bebauung zu, so dass eine Aufstockung des Gebäudes unter der Berücksichtigung des Milieuschutzes zulässig wäre. Im Falle der denkmalgeschützten Liegenschaft Julius-Heyman-Straße 12 unterliegen alle Veränderungen und baulichen Maßnahmen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Der Erhalt und der pflegliche Umgang mit dem Bestand obliegen der Eigentümerin oder dem Eigentümer. Das Gebäude Musikantenweg 15 wird in der städtebaulichen Analyse der Erhaltungssatzung E42 als besonders erhaltenswert eingestuft. Der Bauaufsicht sind derzeit keine aktuellen Bauabsichten bekannt. Auch hier würde der Bebauungsplan eine vierstöckige Bebauung zulassen, so dass eine Aufstockung bei Beachtung der geltenden Erhaltungssatzungen möglich wäre. Zu b) Die Prüfung, ob ein Gebäude die Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllt, sowie die Unterschutzstellung von denkmalwürdigen Objekten liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen. Im Falle des Musikantenweg 15 hat das Denkmalamt dort bereits 2011 eine Denkmalwertprüfung angefragt, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Anlässlich der Anregung des Ortbeirates wurde diese Anfrage, auch für den Baumweg 12, nun erneut an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gerichtet. Falls die Denkmalwertprüfung für diese Gebäude positiv ausfällt, weist das Denkmalamt darauf hin, dass sich eine Aufstockung aus denkmalpflegerischen Gründen für diese Gebäude ausschließen würde. Zu c) Das Denkmalamt verweist auf die städtebauliche Analyse der Erhaltungssatzung E42, in der die besonders erhaltenswerten Gebäude des Satzungsgebietes aufgeführt sind. Ob es weitere, bisher noch nicht erfasste Gebäude im Nordend gibt, die sich als Kulturdenkmale qualifizieren, kann nur durch eine umfassende, systematische Inventarisierung des Stadtteils nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten geklärt werden. Die Zuständigkeit liegt auch hier beim Landesamt für Denkmalpflege.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2020OFOF 821/3Erhalt typischer Gebäude im östlichen NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2020OAOA 539Erhalt typischer Gebäude im östlichen NordendAnregung
  3. 27. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 1368Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen