Um- und Neubau der Kindertagesstätte 80
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2009, ST 1366
Betreff: Um- und Neubau der Kindertagesstätte 80 Der Bauantrag für die Kindertageseinrichtung wird Anfang September eingereicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage geht anschließend in den Geschäftsgang. Der Beginn der Bautätigkeit ist witterungsabhängig für Ende 2009 / Anfang 2010 geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2006STST 106Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - FortschreibungStellungnahme
- 13. Juli 2007STST 1187Kindertagesstätte 80 - Hexenhäuschen - umbauen und nicht als Baustellentoilette, Parkplatz und Containerlagerplatz nutzenStellungnahme
- 25. April 2008STST 746Umbau und Neubau der KT 80Stellungnahme
- 29. Mai 2009BB 406Um- und Neubau der Kindertagesstätte 80Magistratsbericht
- 6. Juli 2009OMOM 3457Um- und Neubau der Kindertagesstätte 80Direktanregung
- 10. September 2009Sie sind hierSTST 1366Um- und Neubau der Kindertagesstätte 80Stellungnahme
- 19. Dezember 2011STST 1445Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80- Hexenhäuschen- in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden.Stellungnahme
- 18. Januar 2012OFOF 125/3Die unendliche Geschichte der KT 80: 12 Jahre Planungszeitraum für den Neubau einer Kindertagesstätte auf städtischem GrundOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2012OMOM 912Die unendliche Geschichte der KT 80: Acht Jahre Planungszeitraum für den Neubau einer Kindertagesstätte auf städtischen Grund - jetzt muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werdenDirektanregung
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 330 WochenSTST 672Die unendliche Geschichte der KT 80: Acht Jahre Planungszeitraum für den Neubau einer Kindertagesstätte auf städtischen Grund - jetzt muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab