Besseres ÖPNV-Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2009, ST 1360
Betreff:
Besseres ÖPNV-Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße
Vorläufige Stellungnahme:
Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 11.05.2009, B 340, zur Westanbindung Fechenheims mit einer Straßenbahn dargelegt, wurde die dem Bericht zugrunde liegende Anregung des Ortsbeirats zum Anlass genommen, die Verdichtung des Angebots im südlichen Fechenheim und hierbei auch des Gewerbegebiets an der Carl-Benz-Straße zu prüfen.
Das Ergebnis der Untersuchung war damals, dass obwohl die Betriebszeiten der Buslinie 41 auf die Bedürfnisse des Personals ausgerichtet sind, bei einer Zählung im November 2008 im Tagesverlauf zwischen den Haltestellen "Adam-Opel-Straße“ und "Carl-Benz-Straße Süd“ an fünf Haltestellen lediglich rd. 470 ein- und aussteigende Fahrgäste erfasst wurden. Dieser nur geringen Nachfrage entspricht das heutige Angebot.
Um das Anliegen des Ortsbeirats, die Mobilitätsinteressen der Beschäftigten in dem Gewerbegebiet zu ermitteln und mit einem vertretbaren Aufwand umsetzen zu können, ist die Mitwirkung der Unternehmen erforderlich. Deshalb wurden zur Vorbereitung einer Erhebung die beiden größten Arbeitgeber im Gebiet "Carl-Benz-Straße“ angeschrieben und um Mitwirkung bei der Untersuchung gebeten.
Eine Rückantwort liegt noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2009OFOF 340/11Besseres ÖPNV Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2009OMOM 3330Besseres ÖPNV Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-StraßeDirektanregung
- 11. September 2009Sie sind hierSTST 1360Besseres ÖPNV-Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-StraßeStellungnahme
- 14. April 2010Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 530Besseres ÖPNV Angebot im Gewerbegebiet Carl-Benz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab