Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda!
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Breidensteiner Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren01.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung02.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Breidensteiner Weg per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1357
Betreff: Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda! Der angesprochene Weg vom Ende der Marquardstraße an unter der S-Bahnbrücke an der rechten Niddaseite bis zur Einbiegung Breidensteiner Weg befindet sich außerhalb der Bebauungsgrenze. Der Weg befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone I und Zone II; diese Wege werden aus Umwelt- und Naturschutzgründen nur in Ausnahmefällen beleuchtet. Aus diesen Gründen kann der Magistrat der Errichtung einer Beleuchtungsanlage auf dem Weg vom Ende der Marquardstraße an, unter der S-Bahnbrücke an der rechten Niddaseite bis zur Einbiegung Breidensteiner Weg leider nicht entsprechen. Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1025
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 122/7Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012OMOM 1025Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda!Direktanregung
- 27. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1357Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab