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Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350

Betreff:

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Vorläufige Stellungnahme:

Es bestehen Vertragsverhandlungen zum Ankauf der von West nach Ost verlaufenden Flurstücke.

Der Eigentümer der von Nord nach Süd verlaufenden Flurstücke, die Bundesrepublik Deutschland, (Bundesstraßenverwaltung), hat einen Verkauf abgelehnt. Die betroffenen Flurstücke werden für den Neubau des Alleentunnels der Bundesautobahn A 66 benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Oktober 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.

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