Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350
Betreff:
Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorläufige Stellungnahme:
Es bestehen Vertragsverhandlungen zum Ankauf der von West nach Ost verlaufenden Flurstücke.
Der Eigentümer der von Nord nach Süd verlaufenden Flurstücke, die Bundesrepublik Deutschland, (Bundesstraßenverwaltung), hat einen Verkauf abgelehnt. Die betroffenen Flurstücke werden für den Neubau des Alleentunnels der Bundesautobahn A 66 benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.