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Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten

Vorlagentyp: STMagistrat
85 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 134

Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Zu

  1. Zur Frage des wirksamen Schutzes der städtebaulichen Eigenheiten des Westends durch die Schaffung neuen Planungsrechts durch Bauleitplanung verweist der Magistrat auf seine bisherigen Ausführungen (Stellungnahme des Magistrats vom 7.12.2012 - ST 1866). - Das bestehende Planungsrecht für das Westend lässt über den Bestand hinausgehende bauliche Ausnutzungen überwiegend nicht zu. - Die Aktivierung der Hinterhöfe zur baulichen Nachverdichtung erfolgt nur im Rahmen des baulich Zulässigen und ökologisch Verantwortbarem und vor dem Hintergrund der Abwägung des Zielkataloges des Baugesetzbuches. Dort wo weitere bauliche Möglichkeiten planungsrechtlich möglich sind, befürwortet der Magistrat diese vor dem Hintergrund der aktuellen Bauland- und Wohnungsmarktsituation. Zu 2. die Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I (Milieuschutz und Städtebauliche Gestalt) erfüllt alle planungsrechtlichen Voraussetzungen des Baugesetzbuches. Der Magistrat bereitet gegenwärtig die Einführung von Milieuschutzsatzungen für weite Teile der innerstädtischen Gründerzeitviertel vor. In diesem Zusammenhang soll für die Erhaltungssatzung Nr. 45 - Westend II (Städtebauliche Gestalt) auch das Ziel des Milieuschutzes umgesetzt werden. Zu
  2. Ein Instrument zur Verlangsamung bzw. Begrenzung der Gentrifizierung sieht der Magistrat im Erlass einer Landesverordnung auf der Basis des § 172 (1), Satz 4 BauGB, die einen Umwandlungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen möglich macht. Das Land Hessen hat hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2012OFOF 190/2Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebietenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  2. 11. Juni 2012OMOM 1244Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebietenDirektanregung
  3. 7. Dezember 2012STST 1866Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebietenStellungnahme
  4. 10. Juni 2013STST 807Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebietenStellungnahme
  5. 24. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 Wochen
    STST 134Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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