Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 134
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über die Grundstücksteilflächen wurde inzwischen notariell beurkundet. Die für den Eintrag ins Grundbuch nötige Vermessung der Kaufgrundstücke durch das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn wurde bereits beauftragt. Nach erfolgtem Ei gentumsübergang wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.