Hinweisschilder für die Tiefgarage des Riedbergzentrums
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 132
Betreff: Hinweisschilder für die Tiefgarage des Riedbergzentrums Zu privaten Unternehmen darf mittels öffentlicher Wegweisung nur hingewiesen werden, wenn das wegen seiner verkehrlichen Bedeutung und des besonders starken, auswärtigen Zielverkehrs dorthin unerlässlich ist, und auch nur dann, wenn allgemeine Hinweise nicht ausreichen. Das Riedbergzentrum hat primär eine stadtteilbezogene Funktion. Ein den rechtlichen Vorgaben entsprechender besonders intensiver auswärtiger Zielverkehr besteht nicht. Vor diesem Hintergrund wird sich der Magistrat nochmals mit dem Investor des Riedberzentrums mit dem Ziel in Verbindung setzen, durch eine private Hinweisbeschilderung den Intentionen der Anfrage nachzukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2010OFOF 382/12Hinweisschilder zur Tiefgarage RiedbergzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2010OMOM 4428Hinweisschilder zur Tiefgarage RiedbergzentrumDirektanregung
- 12. November 2010STST 1526Hinweisschilder zur Tiefgarage RiedbergzentrumStellungnahme
- 25. April 2011OFOF 5/12Parkplatzsituation rund um das RiedbergzentrumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2011OMOM 44Parkplatzsituation rund um das RiedbergzentrumDirektanregung
- 2. August 2011STST 904Parkplatzsituation rund um das RiedbergzentrumStellungnahme
- 21. Oktober 2012OFOF 174/12Hinweisschilder für die Tiefgarage des RiedbergzentrumsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2012VV 547Hinweisschilder für die Tiefgarage des RiedbergzentrumsAnfrage
- 28. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 132Hinweisschilder für die Tiefgarage des RiedbergzentrumsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab