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Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"?

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine Neuausrichtung des Bebauungsplans Nr. 926 zur Schaffung von Wohnraum und temporären Flächennutzungen in Unterliederbach. Die Planung einer Westumfahrung wird nicht weiterverfolgt, während alternative Planungsziele noch diskutiert werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad zur Erweiterung der Parkstadt als Wohngebiet wird aufgrund der Seveso-Thematik auf eine inhaltliche Neuausrichtung zur langfristigen Schaffung von Wohnraum und temporären anderen Flächennutzungen geprüft und dann fortgesetzt. Die Beratungen über alternative Planungsziele für diesen Bereich sind noch nicht abgeschlossen.

Zu

  1. Die Planung einer Westumfahrung Unterliederbach wird als nicht mehr zeitgemäß eingestuft und nicht weiterverfolgt (vgl. hierzu B 161 vom 17.04.2023). Die Fragen zu zusätzlichen Haltepunkten und Erweiterungen der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur werden derzeit in der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ untersucht. Hier liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Zu
  2. Die Bebauungsplanverfahren Nr. 926 - Nordwestlich Silobad und Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach werden aktuell auf eine inhaltliche Neuausrichtung zur langfristigen Schaffung von Wohnraum der Errichtung eines Berufsschulcampus und temporären anderen Flächennutzungen geprüft und dann fortgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Juli 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 83 — Anfrage vom 29. Juni 2021.

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