Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317
Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Ab 30.08.2016, Schuljahr 2016/2017 wird eine Buslinie für die Schülerinnen und Schüler, die in den Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Nieder-Eschbach, Harheim, Preungesheim Nord, Kalbach und Riedberg wohnen, eingerichtet. In Absprache mit der Schulleitung wird es morgens eine Hinfahrt in zwei Linienverläufen geben, um eine Fahrtzeit von unter 40 Minuten zu gewährleisten. Ebenfalls sind zwei verschiedene Rückfahrtzeiten eingerichtet. Alle Schülerinnen und Schüler wurden über die Abfahrtszeiten der Buslinie informiert. Der Schülerverkehr wird solange betrieben werden, solange die Schule am Auslagerungsstandort in der Muckermannstraße 1 ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2016OFOF 21/13Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2016OMOM 178Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und SchuleDirektanregung
- 23. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1317Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab