Anbringen von Papierkörben/Hundekotbeutel-Spendern entlang des Jean-Kempf-Weges
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1312
Betreff:
Anbringen von Papierkörben/Hundekotbeutel-Spendern entlang des Jean-Kempf-Weges
Die Verschmutzungen durch Hundekot sind für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes Ärgernis. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der betroffenen Ämter sind in einem hohen Maß im Rahmen der Grünunterhaltung
von den Auswirkungen betroffen.
Voraussetzung und Grundlage für ein konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen bietet die bestehende Grünanlagensatzung, auf deren Grundlage der Magistrat sowohl eigens ausgewiesene Hundeauslaufflächen eingerichtet
hat und andererseits das Fernhalten von Hunden auf Spielplätzen als eindeutiges
Gebot ausweist. Es ist weiterhin geregelt, dass Hunde generell innerhalb von Grün-
anlagen an der Leine zu führen sind und Hinterlassenschaften vom Halter zu entfernen sind. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit, die gegebenenfalls vom
Ordnungsdienst geahndet wird. Die Aufstellung von Tütenspendern wurde durch das
Fachamt in der Vergangenheit in Einzelfällen vorgenommen und als unterstützendes
Angebot für Hundehalter angesehen, ihrer Verpflichtung zur konsequenten Ent-
sorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen.
Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht allerdings einen hohen personellen
und materiellen Aufwand. So ist jährlich allein für die Beschaffung der Tüten eine
Summe von über 15.000,00 Euro erforderlich. Die Nachfüllung der Hundetütenspen-
der erfolgt größtenteils durch eigenes Personal. Der hiermit verbundene Aufwand
wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die betreffenden Tüten ausschließlich der vor-
gesehenen Nutzung zugeführt werden und in den mit Spendern versehenen Anlagen
tatsächlich auch weniger Hinterlassenschaften festgestellt werden.
Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch vielfach aufgezeigt, dass die Hundetüten
oftmals keine bestimmungsgemäße Verwendung finden, sondern aus den Spendern
gerissen und in den angrenzenden Grünanlagen verteilt oder zu anderen Zwecken
entwendet werden.
Weiterhin musste festgestellt werden, dass zudem an vielen Standorten die Spender-
box aus vorgenannten Gründen nach dem Füllen sehr schnell wieder leer ist, so dass das Angebot tatsächlich oft nicht besteht. Kürzere Befüllintervalle verursachen
allerdings noch höhere Kosten, ohne spürbare Verbesserung vor Ort.
Nach Auffassung des Magistrats steht deshalb der erforderliche Aufwand in keinem
Verhältnis zum Nutzen. Dies hat dazu geführt, dass in vielen Bereichen das kosten-
lose Angebot des Magistrats nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Aufstellung weiterer Spender soll aus vorgenannten Gründen zukünftig nur sehr restriktiv
weiterverfolgt werden. Aus den geschilderten Gründen sollen zukünftig Ausnahmen
für die Aufstellung zusätzlicher Hundetütenspender nur noch in Grünanlagen er-
folgen, die aus der Sicht des Fachamtes als geeignet erscheinen.
In diesen Fällen sind allerdings Patenschaften für das Befüllen Voraussetzung.
Aus Sicht des Grünflächenamtes eignet sich der Grünzug entlang des Jean-Kempf-
weges nicht für die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern. Auch die Aufstellung
von Papierkörben in diesem Bereich wird als nicht sinnvoll erachtet, da in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kleingartenanlagen erfahrungsgemäß mit einer Zunahme des
Müllaufkommens zu rechnen ist und Müll "preiswert“ über die Allgemeinheit entsorgt
wird.
Der Magistrat weist im Übrigen darauf hin, dass sich auch handelsübliche Tüten zur
Aufnahme von Hundekot eignen. Die Beschaffung solcher Tüten liegt in der eigenen
Verantwortung der Hundehalter und steht im Einklang mit der bestehenden Ver-
pflichtung, den Hundekot zu beseitigen.
Es ist deshalb grundsätzlich zumutbar, dass Hundehalter eigene Tüten mitbringen,
um der selbstverständlichen Forderung nach Beseitigung der Hinterlassenschaften
der Tiere nachzukommen. Nach Beobachtungen des Grünflächenamtes werden sich
Hundehalter zunehmend dieser Verantwortung bewusst und handeln entsprechend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2008OFOF 305/16Anbringen von Papierkörben/ Hundekotbeutel-Spendern entlang des Jean-Kempf-WegesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2008VV 693Anbringen von Papierkörben/ Hundekotbeutel-Spendern entlang des Jean-Kempf-WegesAnfrage
- 15. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1312Anbringen von Papierkörben/Hundekotbeutel-Spendern entlang des Jean-Kempf-WegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab