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Friedhof Bonames

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Regelungen zu Rasengrabstätten auf dem Friedhof Bonames. Es wird erläutert, dass diese Grabstätten pflegefrei sind und das Betreten der Flächen nicht als Störung der Totenruhe angesehen wird.

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Stellungnahme des Magistrats

Rasengrabstätten gelten als naturnahe Grabstätten, welche für die Hinterbliebenen ein pflegefreies Grab darstellen. Bei einem Graberwerb informiert die Friedhofsverwaltung darüber, dass die Grab- bzw. Rasenflächen betreten werden können. Dies wird nicht als Störung der Totenruhe angesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2021OFOF 21/10Friedhof BonamesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Mai 2021OMOM 72Friedhof BonamesDirektanregung
  3. 5. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1303Friedhof Bonames
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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